Basiszinssatz zum 01.07.2010
[01.07.2010]
Die Deutsche Bundesbank hat heute den neuen gültigen Basiszinssatz veröffentlicht. Er liegt unverändert bei 0,12%.
Mehr dazu hier:
http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php
Basiszinssatz zum 01.01.2010
[01.01.2010]
Die Deutsche Bundesbank hat heute den neuen gültigen Basiszinssatz von 0,12% veröffentlicht.
Hier die Presseerklärung der Deutschen Bundesbank:
http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php
Wie Sie den neuen Basiszinssatz in JUDAS eintragen können Sie unter unserer FAQ nachlesen.
Elektronisches Mahnverfahren EGVP
[01.12.2008]
Sehr geehrte Damen und Herren,
vorliegend möchten wir Sie kurz über die ab heute geltende Verpflichtung für
Rechtsanwälte und Inkassodienstleister informieren, Mahnbescheide nur noch
in maschinenlesbarer Form stellen zu können, und die diesbezüglichen
Auswirkungen bei der Verwendung des JUDAS.
Die mit dem 2. Justizmodernisierungsgesetz begründete Verpflichtung, den
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids nur noch in einer maschinenlesbarer
Form einzureichen, (§ 690 ZPO Abs. 3 i.d. F. ab 1.12.2008, BGBl. I. S.
3416,2006, nochmals geändert BGBl. I. S. 2840, 2007) tritt zum 1.12.2008
in Kraft.
Leider konnte diese Änderung im derzeitigen Programmstand des JUDAS nicht
bis zum Stichtag umgesetzt werden. Wir müssen Sie dementsprechend
auffordern, Mahnbescheide ab dem 1.12.2008 nicht mehr über das Mahnmodul auf
dem amtlichen Formular zu stellen. Eine Funktionalität zur Nutzung des
elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) ist derzeit nicht
gegeben. Ein dennoch mit dem Formular gestellter Antrag wäre zurückzuweisen.
Eine Härtefallregelung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Dennoch können Sie neben der Verwendung des JUDAS alle Varianten des von der
Justiz angebotenen maschinellen Datenaustausches nutzen, und zwar sowohl
unter Verwendung des EGVP und einer Signaturkarte, als auch ohne.
Für die Antragstellung in maschinenlesbarer Form bieten die Mahngerichte
die folgenden Varianten an:
1. Barcode-Antrag
Hierbei können über die Webseite www.online-mahnantrag.de alle Daten zum
Mahnbescheid erfasst und über den Webserver eine PDF-Datei ausgedruckt
werden.
Dieser Ausdruck enthält einen Barcode, in welchem der Antrag und die
enthaltenen Daten elektronisch lesbar verschlüsselt sind. Dieser muss vom
Antragsteller ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend erfolgt
der Versand auf dem Postweg.
Obwohl hierbei nach wie vor Papier auf dem Postweg verschickt wird, handelt
es sich um einen gültigen Antrag im Sinne des § 690 Abs. III ZPO, da nicht
die ausgedruckte Zusammenfassung den eigentlichen Antrag darstellt, sondern
dieser im ausschließlich maschinenlesbaren Barcode enthalten ist. Eine
Anmeldung ist für diese Anwendung nicht erforderlich.
Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf der Hilfe-Seite unter
www.online-mahnantrag.de.
2. Online-Antrag
Bei diesem ebenfalls über das Portal www.online-mahnantrag.de
durchzuführenden Verfahren werden die Daten wie beim Barcode-Antrag erfasst,
anschließend kann der Antrag jedoch direkt über das Internet versendet
werden.
Benötigt wird hierfür eine Signaturkarte mit qualifizierter Signatur, ein
Kartenlesegerät sowie eine Installation des elektronischen Gerichts- und
Verwaltungspostfachs (EGVP).
Weitere Informationen zur EGVP-Software finden Sie auf den Hilfeseiten zu
EGVP unter www.egvp.de. Bei Fragen zur Installation der Software stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung und machen Ihnen ein Angebot.
3. Elektronischer Datenaustausch (EDA) per EGVP
Neben der Datenerstellung über das Webportal kann der Mahnantrag auch mit
einer zugelassenen Software erstellt und über das EGVP verschickt werden.
Diese Möglichkeit ist insbesondere für Antragsteller mit einem größeren
Antragsaufkommen geeignet und soll in Zukunft auch mit dem JUDAS möglich
sein. Beim EDA ist es im Gegensatz zu den oben genannten Varianten zudem
möglich, Verfahrensnachrichten des Gerichts wie Erlass- oder
Zustellnachrichten in elektronischer Form zu erhalten.
Bei dieser Variante brauchen Sie neben Ihrer Fachsoftware ebenfalls eine
Signaturkarte mit qualifizierter Signatur, ein Kartenlesegerät, die
EGVP-Software sowie eine Kennziffer für die Zulassung zum elektronischen
Datenaustausch. (Eine für das Belegverfahren erteilte Kennziffer kann nicht
mehr benutzt werden).
4. Elektronischer Datenaustausch (EDA) per Diskette
Als letzte Variante gibt es nach wie vor den elektronischen Datenaustausch
per Diskette, welches sich jedoch allenfalls empfiehlt, wenn Sie dieses
Verfahren bereits in der Vergangenheit genutzt haben. Eine Verbindung zum
Internet ist hierbei nicht erforderlich, jedoch auch eine entsprechende
Fachsoftware, eine Zulassung zum Datenaustausch sowie ein handelsübliches
Diskettenlaufwerk.
Wir empfehlen Ihnen die Benutzung des erstgenannten Verfahrens, da der
Barcode-Antrag keine weiteren Anschaffungen wie Signaturkarte oder Lesegerät
erfordert. Sofern Sie das EGVP bereits nutzen oder ohnehin eine größere
Anzahl von Mahnverfahren zu bewältigen haben, ist die zweite Variante zu
empfehlen. Nachfolgend finden Sie weiterführende Links zu den einzelnen
Varianten:
www.online-mahnantrag.de - Antragstellung im Barcode-Verfahren oder über das
EGVP.
www.egvp.de - Hinweise für die Nutzung des EGVP bei der
online-Antragstellung oder über EDA.
www.mahngerichte.de/onlineverfahren - Allgemeine Hinweise zum
online-Mahnverfahren.
Bei Fragen stehen wir zu Ihrer Verfügung. Über Neuerungen im Programm werden
Sie umgehend informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
TWC Treuwert Computer GmbH
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Aktuelle Information: Störung des Internets
[10.11.2008]
In den vergangen Tagen gab es einige Probleme mit der Zuverlässigkeit des
Internets. Dies bedauern wir für unsere Kunden sehr. Leider haben wir darauf
keinen Einfluss.
Falls Sie sich informieren möchten, welche Internetprovider in Deutschland
beeinträchtigt sind, können Sie dies auf folgender Seite tun:
http://www.heise.de/netze/tools/imonitor-internet-stoerungen
Basiszinssatzänderung zum 1.7.2008
[27.06.2008]
Am 24.06.2008 hat die Deutsche Bundesbank den neuen gültigen Basiszinssatz von 3,19% veröffentlicht.
Hier die Presseerklärung der Deutschen Bundesbank:
http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php
Wie Sie den neuen Basiszinssatz in JUDAS eintragen können Sie unter unserer FAQ nachlesen.
Umstellung auf aktuelle OpenOffice Version
[11.09.2007]
Die finalen Vorbereitungen für die Umstellung auf die aktuelle
OpenOffice Version laufen. Damit stehen unseren Kunden die vielen
Neuerungen der OpenOffice Bürosuite zur Verfügung. Besonders
hervorzuheben ist die Benutzerfreundlichkeit und Stabilität der neuen
Version.
Auch ist es uns mit der neuen Version möglich, dem vielfachen
Kundenwunsch Folge zu leisten, Benutzerprofile bei zukünftigen
OpenOffice Aktualisierungen zu erhalten. Die unterschiedlichen
Einstellungen beim normalen Starten von OpenOffice und dem Starten aus
JUDAS heraus sind dann obsolet - wie von Ihnen gewünscht wird es nur
noch ein leicht zu administrierendes Benutzerprofil geben.
Basiszinssatz Anpassungen am 1. Juli
[05.07.2007]
Am 01.07.2007 hat die Deutsche Bundesbank den neuen gültigen Basiszinssatz von 3,19% veröffentlicht.
Hier die Presseerklärung der Deutschen Bundesbank:
http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php
Um die erforderlichen Anpassungen im JUDAS vornehmen zu können, lesen Sie bitte die Kurzanleitung: Umstellung_Basiszinzsatz_072007.pdf
Lokaler Partner im Raum München
[22.06.2007]

Für unsere Kunden im Raum München haben wir die Firma VisionNetworking als lokalen Ansprechpartner. Alle Fragen rund um Linux, Netzwerke, Internet sowie zu dem JUristischen DAtenbank System JUDAS werden Ihnen durch unseren leistungsfähigen Partner beantwortet. Dieser erstklassige Service aus einer Hand zu einem überzeugenden Preis-Leistungsverhältnis wird Sie überzeugen.
Wir freuen uns, neue Kunden durch unsere Leistung zu überzeugen und Ihre Wünsche zu erfüllen!
Basiszinssatz Anpassungen zum 1. Januar 2007
[21.12.2006]
um die Umstellung/Anpassung des ab dem 01.01.2007 gültigen Basiszinssatzes im
JUDAS vornehmen zu können, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
- Der ab dem 01.01.2007 gültige Basiszinssatz wird nach Auskunft der Deutschen
Bundesbank ab 29.12.2006 auf der Website der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
werden. Klicken Sie hierzu af den folgenden Link:
http://www.bundesbank.de/presse/presse_zinssaetze.php
Um die erforderlichen Anpassungen im JUDAS vornehmen zu können, lesen Sie bitte die Kurzanleitung: Umstellung_Basiszinzsatz.pdf
Ab 1. Juli können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei vereinbaren
[27.06.2006]
Ab 1. Juli können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Höhe der Gebühren für Beratung und Gutachten mit ihren Mandanten frei vereinbaren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fallen zu diesem Stichtag weg. „Anwälte und Mandanten sollten künftig gleich zu Anfang darauf achten, die außergerichtliche Vergütung ausdrücklich und möglichst schriftlich zu vereinbaren. Nur so lässt sich späterer Streit vermeiden. Eine solche individuelle Vereinbarung hat den großen Vorteil, dass der Mandant von vorneherein weiß, welche Rechnung ihn am Ende erwartet“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Nach der ab 1. Juli geltenden Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes soll das Gespräch über die Höhe der Vergütung am Beginn der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Wenn dennoch keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen wird, erhält der Rechtsanwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Danach ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Die konkrete Höhe regelt das BGB aber nicht. Es ist daher zu erwarten, dass jedenfalls in einer Übergangsphase die bisherigen gesetzlichen Gebühren als übliche Vergütung angesehen werden. In Betracht kommt aber auch eine Berechnung nach Stundensätzen, deren konkrete Höhe sich derzeit nicht voraussagen lässt.
Das Gesetz enthält allerdings eine Regelung, um den Verbraucher, der mit seinem Anwalt keine Vereinbarung getroffen hat, vor unverhältnismäßigen Forderungen zu schützen. So darf der Anwalt auch in solchen Fällen für ein erstes Gespräch nicht mehr als 190 € und bei einer weiteren Beratung nicht mehr als 250 €, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer fordern.
Weitere Informationen unter: www.bmj.bund.de/anwaltsverguetung
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JUDAS - Neues Modul
[29.11.2005]
Ab sofort wird die JUDAS-Software mit einem integriertem E-Mail-Modul ausgeliefert. Weitere Informationen hierzu lesen Sie unter Was bietet JUDAS?.
Linux Tag 2005
[23.06.2005]

Mit dem Motto 'Linux everywhere' startete gestern in Karlsruhe der LinuxTag 2005.
Ob Linux-Einsteiger, Administrator, IT-Entscheider oder Softwareentwickler - der LinuxTag bietet für jede Zielgruppe die passenden Veranstaltungen.
Wir waren zur Eröffnung der europäischen Leitmesse rund um Linux dabei, um die Erfolge der Open-Source-Bewegung bei der Entwicklung unserer Produkte umsetzen zu können.
Nachfolgend sehen Sie einige Schnappschuss-Impressionen in unserer kleinen Bildergalerie.
Die neue JUDAS Software ist da!
[25.05.2005]
Seit Anfang dieses Jahres ist die völlig neu entwickelte Version unseres JUristischen DAtenbank Systems - JUDAS verfügbar.
Der neue JUDAS beinhaltet selbstverständlich wie die alte Version ein umfassendes Gebühren- und Buchhaltungsmodul. Weiter sind neue Kommunikationsmöglichkeiten wie das Versenden von E-Mails aus der Akte, Messaging zur internen Nachrichten- einblendung, etc. eingebunden.
Wichtige Information für unsere JUDAS-Kunden!
[25.05.2005]
Leider können wir ab dem 30.06.2005 für alle Programm-Versionen des JUDAS, die älter als Dezember 2004 sind, keinerlei Service mehr anbieten.
Bei der Entwicklung der neuen JUDAS-Version haben wir jedoch speziell an unsere Bestandskunden gedacht und können Ihnen die Übernahme aller Altdaten in das neue Programm anbieten. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
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